Besondere Lernleistung

Internationale Biologieolympiade und Besondere Lernleistung

Als fünftes Prüfungsfach kann in Hessen eine mündliche Prüfung, eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung gewählt werden. Ausdrücklich ist in der OAVO in §37 (Eine Online-Version der OAVO findet sich hier) vorgesehen, dass als besondere Lernleistung ein Wettbewerbsbeitrag in einem vom Land Hessen geförderten Wettbewerb eingebracht werden kann. Dies trifft auf die IBO natürlich zu.
Es sei besonders darauf hingewiesen, dass eine besondere Lernleistung als fünftes Prüfungsfach – anders als die Präsentationsprüfung – auch im Leistungskurs angefertigt werden kann! Voraussetzung ist natürlich, dass die Verpflichtungen für die Abiturprüfung (Abdeckung der Aufgabenfelder, Pflicht-Prüfungsfächer…) durch die anderen vier Prüfungen gewährleistet sind.

Neben der entsprechenden Rechtsverordnung gibt es derzeit jedoch keine Handreichungen seitens des Kultusministeriums bezüglich der näheren Einzelheiten zur Einbringung einer Wettbewerbsleistung als besondere Lernleistung. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit, eröffnet andererseits aber auch Freiräume, die im Interesse der TeilnehmerInnen sinnvoll genutzt werden können. Als Anhaltspunkte sollen die folgenden Empfehlungen dienen. Über Rückmeldungen, Erfahrungsberichte und Anregungen würde ich mich sehr freuen.


Kursanbindung
Die rechtlichen Vorgaben verlangen die Anbindung einer besonderen Lernleistung an ein Refernzfach, in diesem Fall also Biologie. Im Falle der Internationalen Biologieolympiade sollte daher der Grund- oder Leistungskurslehrer auch die Wettbewerbsteilnahme betreuen. Die Arbeit selbst muss in der Stufe E oder Q1-Q4 über mindestens 2 Halbjahre angefertigt sein. Eine Einbringung ist daher auch möglich, wenn bereits in der E-Phase an der 1. Runde teilgenommen wurde und dann in der Q1 z.B. eine Teilnahme am Landesseminar erreicht wurde.

Anmeldung
Zudem ist es erforderlich, dass eine besondere Lernleistung zu Beginn der Q3 verbindlich und unwiderruflich bei der Schulleitung angemeldet wird. Hierin liegt im Falle der Biologieolympiade wie auch der anderen naturwissenschaftlichen Olympiaden ein Problem. Ich werde darauf im Folgenden näher eingehen.

Einzubringende Leistung und Terminproblematik
Grundsätzlich sollte die Teilnahme an der 1. und 2. Runde der IBO die Grundlage der besonderen Lernleistung sein. Dabei ergibt sich das Problem, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der besonderen Lernleistung (i.d.R. Beginn der Q3) die erste Runde der IBO noch läuft und die Qualifikation für die 2. Runde noch nicht gesichert sein kann. Diese Problematik sollte jedoch nicht zu Nachteilen für die TeilnehmerInnen führen.

Es bieten sich folgende Verfahren an:

• Die Hausarbeit zur ersten Runde sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits fertig und möglichst auch korrigiert sein. Die Qualität und damit die Chance für die Weiterqualifikation kann dann bereits abgeschätzt werden. Gegebenenfalls bitte ich um Rücksprache.

 • Diese Hausarbeit sollte den Schwerpunkt der besonderen Lernleistung bilden. Sie sollte im Folgenden unabhängig von der Wettbewerbsteilnahme und von Wettbewerbsterminen auf jeden Fall weiter ausgearbeitet werden (Theoretische Hintergründe, Praktische Zusatzaufgaben, alternative Lösungen…). Näheres kann zwischen TeilnehmerIn und betreuender Lehrkraft abgesprochen werden.

• Sollte eine Qualifikation für die 2 .Runde trotz günstiger “Vorzeichen” und bereits erfolgter Anmeldung der besonderen Lernleistung nicht gelingen, so kann die erheblich erweiterte Arbeit zur ersten Runde (s.o.) die alleinige Grundlage bilden. Hier liegt es in der Hand des Schülers, in Absprache mit dem betreuenden Lehrer die Themen der 1. Runde entsprechend zu erweitern.

Selbstverständlich sind die Teilnahme an der 2., 3. oder gar 4. Runde, an Praktika, insbesondere am Landesseminar (Protokoll und Ausarbeitung der Versuche) gegebenenfalls als herausragende Bestandteile der besonderen Lernleistung  besonders zu würdigen. Die obigen Hinweise sollen nur Auswege aus einem Dilemma aufzeigen, das durch die verbindliche frühe Anmeldung entstehen kann.

Bewertung und Kolloquium
Grundsätzlich sollte bei der Bewertung beachtet werden, dass eine gute oder sehr gute individuelle Leistung der TeilnehmerIn durch die mitunter sehr starke Konkurrenz nicht zu seinen oder ihren Ungunsten relativiert wird. Eine Festlegung, wonach für eine sehr gute Note z.B. eine Qualifikation für die 3. Runde erforderlich ist, ist unsinnig, denn ob sich jemand unter den bundesweit 45 Besten befindet, hängt eben nicht nur vom Teilnehmer ab. Bei der besonderen Lernleistung sollte also Wert auf eine individuelle Bewertung gelegt werden. Dabei sollten auch die Voraussetzungen aus dem Kursunterricht berücksichtigt werden.

Thematische Grundlage für das abschließende Kolloquium sollten ggf. die Themen des Landesseminars ansonsten die der 1. Runde sein. Neben einer referierenden Darstellung ausgewählter Aspekte der Versuche des Seminars bzw. der Themen der Erstrundenarbeit sind z.B. Fragen zu alternativen Lösungsvorschlägen (z.B. Vergleich mit der Musterlösung), Fragen zu theoretischen Hintergründen, oder  evtl. zu praktisch durchgeführten Aufgaben usw. denkbar. Falls eine Teilnahme am Landesseminar in Darmstadt erreicht wurde, sollten die Versuche aus diesem Seminar Schwerpunkt der Hausarbeit und des Kolloquiums sein.

In jedem Falle ist hier eine Absprache mit der/dem betreunden Lehrer(in) nötig.